Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Gästehaus Wiesler
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weitere Leistungen des Gästehaus Wiesler.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehaus Wiesler in Textform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Gästehaus Wiesler durch den Kunden zustande. Dem Gästehaus Wiesler steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Gästehaus Wiesler und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus Wiesler gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner sofern dem Gästehaus Wiesler eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen das Gästehaus Wiesler verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus Wiesler beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Gästehaus Wiesler ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Gästehaus Wiesler zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehaus Wiesler an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nachdem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Das Gästehaus Wiesler kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehaus Wielers oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gästehaus Wieslers erhöht.
Rechnungen des Gästehaus Wieslers sind innerhalb von 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus Wiesler berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschlag, Bearbeitungsgebühr) zu verlangen.
Das Gästehaus Wiesler ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Gästehaus Wiesler berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehaus Wiesler aufrechnen oder verrechnen.
§ 4 Rücktritt des Kunden – Abbestellung, Stornierung
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus Wiesler geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gästehaus Wiesler in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehaus Wiesler oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen dem Gästehaus Wiesler und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehaus Wiesler auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbaren Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gästehaus Wiesler in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer hat das Gästehaus Wiesler die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus Wiesler die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Gästehaus Wiesler pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens ab 31 Tage vor Anreisetag 20 % des Gesamtpreises, ab 21 Tage vor Anreisetag 30 % des Gesamtpreises, bis 11 Tage vor Anreisetag 40 % des Gesamtpreises, bis 5 Tage vor Anreisetag 60 % und danach 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Gästehaus Wiesler
Das Gästehaus Wiesler ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte vertragliche Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus Wiesler angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird. Ferner ist das Gästehaus Wiesler berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden; Das Gästehaus Wiesler begründeten Anlass der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehaus Wiesler in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehaus Wiesler zuzurechnen ist; Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; Beim berechtigten Rücktritt des Gästehaus Wiesler entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus Wiesler spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus Wiesler aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, danach 100 %.
§ 7 Haftung des Gästehaus Wiesler
Das Gästehaus Wiesler haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Gästehaus Wiesler die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus Wiesler beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischen Pflichten des Gästehaus Wiesler beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehaus Wiesler auftreten, wird das Gästehaus Wiesler bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus Wiesler nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,00 und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Gästehaus Wiesler Anzeige macht, § 703 BGB.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf Grundstück des Gästehaus Wiesler, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gästehaus Wiesler abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Gästehaus Wiesler nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Gästehaus Wiesler bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Gästehaus Wiesler nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Gästehaus Wiesler. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gästehaus Wiesler, Stand Dezember 2022